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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der WSDEA Fahrzeugvermittlung
Allgemeine Geschäftsbedingungen für WSDEA-Fahrzeugpartner
1. § Geltungsbereich und Vertragsgegenstand (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Zusammenarbeit zwischen der WSDEA GmbH (nachfolgend “WSDEA”) und den registrierten Fahrzeugpartnern (nachfolgend “Partner”). (2) Gegenstand des Vertrags ist die Vermittlung von Kundenbeziehungen und Verkaufsunterstützung durch WSDEA an die Partner im Rahmen des WSDEA-Vertriebsnetzwerks.
2. § Registrierung und Vertragsschluss (1) Interessierte Unternehmen können sich über das Online-Partnerportal von WSDEA als Fahrzeugpartner registrieren. (2) Mit Abgabe des Registrierungsformulars und der Akzeptanz dieser AGB kommt ein Vertrag zwischen WSDEA und dem Partner zustande. (3) WSDEA behält sich das Recht vor, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. § Leistungen von WSDEA (1) WSDEA vermittelt den registrierten Partnern Kundenkontakte aus seinem bundesweiten Vertriebsnetzwerk. (2) WSDEA unterstützt die Partner bei der Verkaufsabwicklung durch geeignete Vertriebswerkzeuge und -prozesse. (3) WSDEA gewährt registrierten Partnern Exklusivrechte für bestimmte Regionen oder Kundengruppen. (4) WSDEA bietet den Partnern Schulungen und Weiterbildungen zur Optimierung ihrer Vertriebsaktivitäten an.
4. § Pflichten der Partner (1) Die Partner haben WSDEA unverzüglich über jeden durch die Vermittlung zustande gekommenen Verkaufsabschluss zu informieren. (2) Die Partner verpflichten sich zur Vertraulichkeit gegenüber Geschäftsgeheimnissen von WSDEA. (3) Die Partner müssen mit WSDEA in allen vertrieblichen Angelegenheiten kooperativ zusammenarbeiten. (4) Die Partner dürfen die ihnen von WSDEA überlassenen Vertriebsunterlagen und -werkzeuge ausschließlich für den vertragsgemäßen Gebrauch nutzen.
5. § Vergütung und Provisionen (1) Für jeden durch WSDEA vermittelten und vom Partner abgeschlossenen Fahrzeugverkauf erhält der Partner eine Provision in Höhe von 5% des Nettoumsatzes. (2) Die Provisionshöhe kann sich nach Maßgabe der Kundenzufriedenheit, des Verkaufsvolumens oder anderer Kriterien staffeln. (3) Die Provision wird nach Rechnungsstellung durch WSDEA innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig.
6. § Laufzeit und Kündigung (1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. (2) Beide Parteien können den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund kündigen. (3) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen vor. 4) WSDEA behält sich das Recht vor, diese AGB bei Bedarf zu ändern oder zu ergänzen. Über Änderungen werden die Partner rechtzeitig in Kenntnis gesetzt. Widersprechen die Partner den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe, gelten die neuen Bestimmungen als vereinbart.
§ 7 Schlussbestimmungen (1) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. (2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht. (3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von WSDEA. (4) WSDEA ist berechtigt, diese AGB jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen zu ändern oder zu ergänzen. Die geänderten AGB gelten dann für alle bestehenden Vertragsbeziehungen, sofern die Partner nicht binnen der Ankündigungsfrist widersprechen.
§8 Zugriff auf Fahrzeugdaten und Kundenkontakte der Partner
(1) Zugriff auf Partnerfahrzeugbestände Im Rahmen der Partnerschaft gewähren die registrierten WSDEA-Fahrzeugpartner den WSDEA-Vermittlern Zugriff auf ihre internen Fahrzeugbestände und -daten. Die WSDEA-Vermittler sind berechtigt, diese Informationen abzurufen und für Vertriebszwecke zu nutzen. (2) Weitergabe von Kundenkontakten Sofern ein Interessent über WSDEA an ein bestimmtes Fahrzeug eines Partners vermittelt wird, verpflichten sich die Partner, dem WSDEA-Vermittler die Kontaktdaten des Interessenten weiterzuleiten. Dies ermöglicht dem Vermittler, den Verkaufsprozess direkt mit dem Kunden fortzuführen. (3) Datenschutz und Vertraulichkeit WSDEA und die Partner stellen sicher, dass alle übermittelten Fahrzeug- und Kundendaten dem geltenden Datenschutzrecht entsprechen. Beide Parteien behandeln diese Informationen vertraulich und treffen angemessene Maßnahmen zu deren Schutz. (4) Haftung bei Datenmissbrauch Verstöße gegen die Bestimmungen zur Datennutzung und -weitergabe können als schwerwiegende Vertragsverletzung gewertet und mit fristloser Kündigung der Partnerschaft sanktioniert werden. Darüber hinaus behalten sich WSDEA und die Partner das Recht auf Schadensersatz vor.